Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
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Bei Vereinbarung der Dynamik werden die Versicherungssummen - mit Ausnahme der Beträge für Bergungskosten, kosmetische Operationen, Kurbeihilfe und Hilfe-Paket sowie die anderen in den Besonderen Bedingungen genannten zusätzlichen kostenfreien Leistungen - und die Beiträge jährlich um 5 % erhöht.
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Die Dynamik kann nicht vereinbart werden, wenn
a) die zu versichernde Person bei Antragstellung das 67. Lebensjahr vollendet hat,
b) die Höchstleistung bei Vollinvalidität 950.000 EUR übersteigt. -
Eine vereinbarte Dynamik entfällt
a) mit dem vollendeten 67. Lebensjahr des/der Versicherten,
b) wenn die Höchstleistung bei Vollinvalidität (ohne Progression) 1.000.000 EUR übersteigt.