Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten folgende Berufe als nicht versicherbar:
- Abrissarbeiter/-helfer
- Angestellte der Bundeswehr
- Artisten/Akrobaten
- Beschäftigte im Zusammenhang mit Atomrisiken Bergführer
- Bergleute
- Berufssoldaten
- Berufstaucher
- Berufs-/Vertrags- und Lizenzsportler
- Besatzungen von Ölplattformen
- Bewachungspersonal im Personenschutz
- Brückenbauer
- Feuerwerker/Pyrotechniker
- Flugzeugbesatzungen/Drachenflieger
- Gerüstbauer
- Kaminbauer
- Kopfschlächter
- Schiffsbesatzungen
- Schornsteinfeger
- Sprengpersonal
- Stuntmen
- Such- und Räumungspersonal für Munition/explosive Stoffe