In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen als Beschuldigter in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren. Dies gilt im privaten, im ehrenamtlichen und im beruflichen, nicht selbstständigen Bereich.
Wir übernehmen die Kosten solcher Verfahren bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Der Versicherungsschutz beinhaltet folgende Leistungsarten:
1. Disziplinar- und Standes-RechtsschutzFür die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten. Standesrecht: berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten.)
2. Straf-RechtsschutzDer Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. Versicherungsschutz besteht sowohl für den Vorwurf eines Vergehens als auch eines Verbrechens.
- Voraussetzung ist, dass es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt und
- dass Sie außerdem selbst betroffen sind oder sich vorab damit einverstanden erklärt haben, dass eine mitversicherte Person den Rechtsschutz in Anspruch nimmt.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Ihnen vorgeworfene Delikt vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) besteht auch für vorsätzliches Handeln Versicherungsschutz.
3. Ordnungswidrigkeiten-RechtsschutzWir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie Ihre Interessen im nachfolgend erläuterten Umfang wahrnehmen können.
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Was ist nicht versichert?
Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert.
Ausnahme: Sie konnten Ihre Ansprüche mangels Kenntnis der den Versicherungsfall begründenden Tatsachen nicht eher geltend machen und melden uns den Versicherungsfall unverzüglich nach Kenntniserlangung.
2. Inhaltliche Ausschlüsse- Kein Rechtsschutz besteht im Rahmen des StrafrechtPlus Privat
für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts im Zusammenhang mit zulassungspflichtigen Motorfahrzeugen, - bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (siehe Ziffer 3.2),
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung (zum Beispiel sexuelle Nötigung), es sei denn, der Vorwurf steht im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen oder beruflichen, nicht selbstständigen Tätigkeit,
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aus den Rechtsbereichen des Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechts oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sowie aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Verfahren aus diesen Bereichen.
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat, wenn das Ermittlungsverfahren durch eine Selbstanzeige von Ihnen ausgelöst wird,
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die in der Eigenschaft als Organ einer juristischen Person (Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied) begangen wurde oder begangen worden sein soll, es sei denn, es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einem Geselligkeitsverein ohne wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht.
Zusammenfassung:
- Sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, kommen die umfassenden Leistungen des Baustein StrafrechtPlus Privat zum Tragen
- Die Prüfung auf einen möglichen Haftpflichtanspruch, der sich aus einem Strafverfahren ergeben könnte, ist nicht erforderlich
- Ob Strafverteidiger, Gutachter oder Gerichtskosten: garantierte umfangreiche Kostenübernahme
- Über das ROLAND Strafverteidiger-Netzwerk profitieren Sie von einer großen Expertise und umfassenden Know-How im Bereich Strafrechtsschutz
Beispielhaft mitversicherte Deliktvorwürfe:
- Beleidigung
- Falsche Versicherung an Eides statt
- Körperverletzung
- Tötung
- Freiheitsberaubung
- Haus- oder Landfriedensbruch
- Nachstellung (Stalking)
- Sachbeschädigung
- Steuerhinterziehung (gilt nicht bei Selbstanzeige)
- Unterlassene Hilfeleistung
- Verbrechensvorwurf im Zusammenhang mit der beruflichen, nicht selbstständigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit
- Verleumdung
- Vermögensdelikte
Es gelten die Bestimmung aus den Versicherungsbedingungen:
Besondere Vereinbarungen zur Privat-Haftpflichtversicherung –
Baustein StrafrechtPlus Privat ab Seite 44.