Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Der elementare Vorteil der Besserstellungsklausel besteht darin, dass sich durch den Vertragsabschluss einer Unfallversicherung nach Produktlinie Einfach Komplett keine Leistungsnachteile aus den Bereichen „Erweiterungen des Unfallbegriffs“ sowie „Abänderungen zu den Ausschlüssen“ gegenüber dem Vorvertrag ergeben.
Sollten die Versicherungsbedingungen des Vorversicherers in den genannten Bereichen demnach einen verbesserten Leistungsumfang gegenüber den Bedingungen des Unfallschutzes Einfach Komplett der Haftpflichtkasse aufweisen, so gelten diese auf Antrag im Leistungsfall.
Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um den unmittelbaren Vorvertrag bei einem anderen in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen handelt, der für mindestens 3 Jahre bestanden hat. Zwischen Ablauf des Vorvertrages und Beginn des Vertrages nach Unfall Einfach Komplett lagen maximal 3 Monate.
Umfasst sind bessere Regelungen der unter A. Erweiterungen des Unfallbegriffs und D. Abänderung zu den Ausschlüssen in den Bedingungen zur Unfall Einfach Komplett beschriebenen Leistungen. Die beitragsfreien Leistungen, die im Vorvertrag vereinbart waren, werden von der Haftpflichtkasse bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR berücksichtigt, wenn diese
- im Unfallschutz Einfach Komplett ebenfalls beitragsfrei versichert sind und eine geringere Versicherungssumme vorsehen.
- als beitragsfreie Leistungsart nach dem Unfallschutz Einfach Komplett nicht enthalten sind und auch nicht beitragspflichtig vereinbart werden können. Die Besserstellungsklausel gilt somit nicht für Leistungsarten, die nur gegen Beitragszahlung vereinbart werden können.