Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Tritt durch einen Unfall eine Hilfebedürftigkeit der versicherten Person ein, übernimmt die Haftpflichtkasse bei Vereinbarung des Hilfe-Pakets die Kosten für zahlreiche Leistungen, die zur Bewältigung des täglichen Alltags anfallen. Hilfebedürftig ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufigen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe bedarf.
Zu den versicherbaren Leistungen zählen z.B. ein Hausnotrufdienst, Menüservice, Wohnungsreinigung, Besorgungen und Einkäufe, Fahrdienst zu Ärzten, zur Krankengymnastik/Therapie sowie zahlreiche organisatorische Leistungen.
Die Leistungen werden für die Dauer der Hilfebedürftigkeit erbracht, längstens jedoch für 6 Monate nach dem Unfallereignis oder der Entlassung aus der vollstationären Erstbehandlung.
Beispiel
Nach einem schweren Ski-Unfall, bei dem sich Herr Schwarz u.a. Brüche an Armen und Beinen zuzieht, benötigt er für mehrere Wochen Hilfe bei der Bewältigung seines täglichen Alltags. Durch die Vereinbarung des Hilfe-Pakets bestellt die Haftpflichtkasse einen Dienstleister, der durch ein Erstgespräch mit Herrn Schwarz zunächst dessen Hilfs- und Pflegebedürftigkeit erörtert und im Anschluss wichtige Unterstützungstätigkeiten im Haushalt und bei der Versorgung von Herrn Schwarz übernimmt. Somit kann sich Herr Schwarz voll auf seine körperliche Genesung konzentrieren.