Die Invaliditätsleistung ist die zentrale Leistungsart in der privaten Unfallversicherung der Haftpflichtkasse. Sie wird fällig, wenn durch einen Unfall eine > Invalidität bestehen bleibt. Grundlage für die Invaliditätsleistung ist die vereinbarte Invaliditätssumme. Sie kann ohne oder mit Progression (> Invalidität mit Progression) vereinbart werden.
Invaliditätsleistung – Fristen
Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätsleistungen sind drei Fristen: Invaliditätseintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung. Die Wahrung der Fristen obliegt dem Versicherungsnehmer.
AUB 2014 |
Einfach Komplett | |
Unfallanzeige |
unverzüglich |
unverzüglich, wenn der Umfang erkennbar ist |
Invaliditätseintritt |
innerhalb von 15 Monaten |
innerhalb von 24 Monaten |
Ärztliche Feststellung, Geltendmachung |
innerhalb von 15 Monaten | innerhalb von 36 Monaten |
Invaliditätsleistung – Voraussetzung
Erleidet die versicherte Person innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eine unfallbedingte, dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (> Invalidität), wird nach dem Grad der Invalidität eine Kapitalentschädigung geleistet. Die Höhe dieser Invaliditätsleistung ist einerseits abhängig von der versicherten Grundinvaliditätssumme sowie einer evtl. vereinbarten Progression und andererseits vom erlittenen Invaliditätsgrad.
Beispiel
Nach einem Skiunfall hat Herr Kaiser einen Kreuzbandriss im linken Knie erlitten und den rechten Unterarm gebrochen. Aufgrund des Kreuzbandrisses besteht eine dauerhafte Beeinträchtigung. Der Unterarmbruch ist nach zwei Monaten vollständig ausgeheilt. Herr Kaiser erhält von seiner Versicherung eine Invaliditätsleistung für den Kreuzbandriss.
Invaliditätsleistung – Vorschuss
Gemäß den AUB kann eine Vorschussleistung im ersten Jahr nach dem Unfall nur dann erfolgen, wenn eine Todesfallsumme vereinbart wurde. Hintergrund ist, dass der unfallbedingte Tod im ersten Jahr nicht eine Invaliditätsleistung, sondern eine > Todesfallleistung auslöst. Um den Versicherungsnehmer nicht zu einem Abschluss einer Todesfallleistung nur des potenziellen Vorschusses wegen zu bringen, ist in der Unfall Einfach eine Vorschussregelung eingeschlossen, die auch eine Zahlung im ersten Jahr ohne vereinbarte Todesfallsumme zulässt.
Beispiel
Frau Kurz erleidet nach einem schweren Unfall eine Querschnittslähmung. Nach sechs Monaten wird sie aus dem Krankenhaus und aus der Reha- Klinik nach Hause entlassen. Der Arzt, der den Invaliditätsgrad feststellen soll, teilt mit, dass dieser erst nach zwölf Monaten beurteilt werden kann. Da wegen der Lähmung das Haus von Frau Kurz umgebaut werden muss, wird schon vorher ein höherer Betrag benötigt. Die Unfall Einfach der Haftpflichtkasse zahlt.