Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Unfälle, die während der Teilnahme an einer Rennveranstaltung mit Motorfahrzeugen zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit stattfinden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Rennveranstaltungen, bei denen es auf die Einhaltung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt (auch hier können teilweise hohe Geschwindigkeiten erforderlich sein), sind im Versicherungsschutz der Unfall Einfach eingeschlossen. Ferner sind Rennveranstaltungen mit Freizeitcharakter auf Kartbahnen in den Produktlinien Unfall Einfach Komplett und Einfach Besser mitversichert.
Beispiel
Herr Paul nimmt an einer sogenannten Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) am Nürburgring teil, bei der die Strecke in einer vorgegebenen Zeit möglichst genau gefahren werden muss. Dabei kommt es zu einem schweren Unfall.