Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Das Tragen eines Helms kann bei vielen Sportarten schwerwiegende Verletzungen durch Unfälle abwenden. Hierzu zählen Sporten wie Skifahren, Fahrradfahren, Skaten, Inlinern oder Reiten. Sollte es bei sportlichen Aktivitäten trotzdem zu einer unfallbedingten Kopfverletzung kommen, erhöht die Haftpflichtkasse über den Unfallschutz Einfach Komplett die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 25 % (max. 100.000 EUR), wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein handelsüblicher geeigneter Helm getragen wurde.