Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Zusätzlich zu den leistungsstarken Komponenten der Unfall Einfach kann der Versicherungsschutz in der Produktlinie Einfach Komplett um die Klausel „Krebsgeld“ erweitert werden. Bei Vereinbarung wird für eine Vielzahl an definierten Krebserkrankungen eine Sofortleistung gem. der im Versicherungsschein festgelegten Höhe ausgezahlt. Hat die versicherte Person Anspruch auf die Sofortleistung und musste sich einer krebsbedingten Operation unterziehen, die eine kosmetische oder plastische Operation und/ oder kosmetische Behandlungen beim Kosmetiker erfordert, gilt bei Vereinbarung der Klausel „Krebsgeld“ darüber hinaus:
Die Haftpflichtkasse leistet bis zu 10.000 EUR Ersatz für nachgewiesene Arzthonorare, Operationskosten, notwendige Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, soweit diese durch die kosmetische oder plastische Operation verursacht sind.
Soweit Kosten für kosmetische Behandlungen beim Kosmetiker entstehen, werden diese bis maximal 5.000 EUR bezahlt. Soweit Kosten für nachgewiesene Hilfsmittel entstehen, werden diese
bis maximal 1.500 EUR bezahlt.