Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sich an Einzelpersonen, Paare und Familien und deckt eine Vielzahl von Risiken des täglichen Lebens ab. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden entstehen, für die Sie verantwortlich sind.
Gegenstand der Privat-Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Mitversicherte Personen:
- Familientarif:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- Minderjährige Kinder (einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder).
- Volljährige Kinder bis zum Ende der beruflichen Erstausbildung.
- Unverheiratete Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und polizeilich gemeldet sind (z.B. Kinder nach der Ausbildung).
- Eltern und Großeltern, die im Haushalt des Versicherungsnehmers oder in einem Altenpflegeheim leben.
- Paar ohne Kinder:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- Single-Tarif:
- Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für den Versicherungsnehmer.
Versicherungsumfang:
Es gibt drei Produktlinien: Einfach Gut, Einfach Besser und Einfach Komplett. Die Versicherungssummen für Personenschäden betragen maximal 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Die Deckungssummen und Leistungen variieren je nach Tarif.
Beispiele für den Leistungsumfang:
- Versicherungssumme: 25 bis 70 Millionen Euro, abhängig vom gewählten Tarif.
- Gefälligkeitshandlungen: Schäden durch Gefälligkeiten sind bis zu 500.000 Euro bzw. zur vollen Versicherungssumme versichert.
- Schäden durch deliktunfähige Kinder: In allen Tarifen abgedeckt, die Höchstsumme hängt vom Tarif ab.
- Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers: Schäden bis zu 10.000 Euro abgedeckt.
- Schlüsselverlust: Verlust von privaten oder beruflichen Schlüsseln ist bis zur Versicherungssumme abgedeckt.
- Forderungsausfalldeckung: Versicherungsschutz für Fälle, in denen der Schädiger nicht zahlen kann, weltweit ohne Mindestschadenhöhe.
Zusatzleistungen im Bereich:
- Beruf: Schutz für Tagesmütter, Betriebspraktika und Ferienjobs sowie Nebentätigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 Euro (bis 22.000 Euro im höheren Tarif).
- Schäden am gemieteten Inventar: Schutz für Schäden an Inventar in Hotels, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, etc. bis zur vollen Versicherungssumme.
- Tiere: Schutz bei der Haltung von Haustieren (z.B. Katzen, Hunde), einschließlich fremder Hunde und Pferde, wenn diese privat gehütet werden.
Besondere Leistungen im Bereich Fahrzeuge:
- Schäden durch Be- und Entladen: Abgedeckt bis zu 100.000 Euro.
- Schäden beim Öffnen der Kfz-Tür: Bis zu 10.000 Euro versichert.
- Car-Sharing: Übernahme der Vollkasko-Selbstbeteiligung bis zu 500 Euro bei Elektroautos.
- E-Scooter: Schäden an gemieteten E-Scootern sind bis zu 500 Euro versichert.
Eigentum und Miete:
- Bauherrenhaftpflicht: Schutz bei Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro.
- Selbstbewohntes Einfamilienhaus: Bis zu zwei Häuser in Europa sind abgedeckt.
- Sachschäden an gemieteten Immobilien: Schutz bis zur vollen Versicherungssumme.
Nachhaltigkeit:
Einige Leistungen sind speziell auf Nachhaltigkeit ausgerichtet, wie z.B. eine Neuwertentschädigung mit einem Zuschlag von 20 % bei nachhaltiger Neuanschaffung und die "GAP-Deckung" für die Neuwertentschädigung, wenn ein anderer Versicherer bereits den Zeitwert geleistet hat.
Weitere Leistungen:
- Opferhilfe: Bis zu 50.000 Euro.
- Internet-Rechtsschutz: Unterstützung bei Cybermobbing, Identitätsdiebstahl und Löschung rufschädigender Inhalte.
Die Privat-Haftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens, dazu gehören auch beispielsweise:
- Von Ihnen verursachte Schäden als Teilnehmer im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer
- Von Ihnen verursachte Schäden bei der Ausübung von Sport
- Für Schäden durch Ihre kleinen, zahmen Haustiere
- Für Schäden als Inhaber von Wohnungen oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses – auch als Mieter.
- Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z.B. Ihren Ehe-oder Lebenspartner und Ihre Kinder.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was ist nicht versichert?
Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören zum Beispiel:
- berufliche Tätigkeiten,
- das Führen von Kraftfahrzeugen oder
- das Halten von Hunden und Pferden.
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Des-halb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z.B. alle Schäden:
- aus vorsätzlicher Handlung
- Sach- und Vermögensschäden zwischen Mitversicherten
- durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-oder Luftfahrzeugs.
Wo bin ich versichert?
Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z.B. Urlaub, Schüleraustausch) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
- Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
- Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat, z. B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Bau eines Hauses.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen
- Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
- Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos –etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.