Die Hausratversicherung der Haftpflichtkasse bietet zwei Optionen: Einfach Besser und Einfach Komplett, und deckt verschiedene Gefahren und Schäden ab. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls.
Versicherte Gefahren:
Die Versicherung deckt folgende Gefahren ab:
- Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
- Aquarien, Terrarien, Wasserbetten, Wassersäulen, Zimmerbrunnen, Sprinkler und innenliegende Regenrohre sind ebenfalls versichert.
Außenversicherung:
Versichert ist der Hausrat für bis zu 12 Monate mit 100 % der Versicherungssumme (VSU).
Balkonkraftwerke:
- Einfach Besser: Deckung bis 500 EUR.
- Einfach Komplett: Deckung bis 3.500 EUR.
Bankschließfächer:
- 100 % der VSU in beiden Tarifen.
Beruflich genutzte Sachen:
Versichert sind beruflich genutzte Gegenstände.
Diebstahl:
- Diebstahl von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes und Pedelecs, sofern nicht versicherungspflichtig) ist bis zu 10.000 EUR ohne Nachtzeitklausel versichert.
- Diebstahl aus Kraftfahrzeugen oder Wassersportfahrzeugen ist bis zu 2 % der VSU weltweit ohne Nachtzeitklausel versichert.
- Diebstahl von Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten, Mährobotern und Aufsitzrasenmähern ist bis zu 5 % der VSU gedeckt.
Elementarschäden:
- Elementarschäden wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen, und Vulkanausbrüche sind versicherbar, mit einer Selbstbeteiligung von 10 % (mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR). Schäden durch Regen- oder Schmelzwasser sind bis 3 % der VSU bei einer Selbstbeteiligung von 250 EUR gedeckt.
Fahrrad-Schutzbrief:
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Fahrrad bietet die Versicherung Hilfeleistungen, einschließlich einer Service-Hotline, Abschleppen, Ersatzrad und Übernachtungskosten.
Glasbruch:
Brüche an Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien sind versicherbar.
Grobe Fahrlässigkeit:
Alle versicherten Gefahren sind bis 100 % der VSU versichert, auch über die gesetzlichen Regelungen hinaus.
Internet-Rechtsschutz:
Schutz gegen Cyber-Risiken wird ebenfalls angeboten. Dazu gehören:
- Psychologische Akutintervention und Reputationsmanagement.
- Hilfe bei Cybermobbing und Löschung rufschädigender Inhalte.
- Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet.
Sonstige Deckungsbestandteile:
- Seng- und Schmorschäden sind versichert.
- Assistance-Leistungen wie Handwerkerhotlines und Sicherheitsdienste stehen bis zu 500 EUR zur Verfügung.
- Taschendiebstahl ist bis zu 1.000 EUR gedeckt, ohne Altersbegrenzung.
- Trickdiebstahl auf dem Versicherungsgrundstück ist bis zu 3 % der VSU gedeckt.
- Umzugskosten bei Unbewohnbarkeit und Schäden durch Überschallknall oder Vandalismus nach Einschleichen sind ebenfalls versichert.
Wertsachen:
- Bargeld und Geldkarten sind außerhalb eines Wertschutzschranks bis zu 3.000 EUR (Einfach Besser) bzw. 3.500 EUR (Einfach Komplett) versichert.
- Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere sind bis zu 10.000 EUR (Einfach Besser) bzw. 20.000 EUR (Einfach Komplett) gedeckt.
- Schmuck und andere Wertsachen sind bis zu 40.000 EUR (Einfach Besser) bzw. 50.000 EUR (Einfach Komplett) abgesichert.
Der Versicherungsschutz gilt für 12 Monate, auch wenn die Wohnung unbewohnt ist.
Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen, beispielsweise:
- Möbel, Teppiche, Bekleidung;
- elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, TV, Computer);
- Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke, die zu Ihrer Wohnung gehören;
- Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) in begrenzter Höhe.
Versicherte Gefahren
- Brand, Blitzschlag einschließlich Überspannungsschäden, Explosion, Implosion, Anprall
eines sonstigen Fahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; - Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- Diebstahl von Fahrrädern;
- Leitungswasser;
- Naturgefahren wie Sturm, Hagel;
- Weitere Naturgefahren, soweit diese gesondert vereinbart sind. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Glasbruch, von Mobiliar-und Gebäudeverglasung, soweit gesondert vereinbart;
- Unbenannte Gefahren, soweit gesondert vereinbart.
Versicherte Schäden
Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.
Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten;
- Aufräumungskosten;
- Bewegungs- und Schutzkosten;
- Hotelkosten;
- Transport- und Lagerkosten;
- Schlossänderungskosten;
- Bewachungskosten;
- Kosten für provisorische Maßnahmen;
- Reparaturkosten für Nässeschäden;
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden;
- Datenrettungskosten;
- Kosten eines Gas-und Wasserverlustes.
Versicherungssumme und Versicherungswert
Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Ist das nicht der Fall, können Nachteile bei der Entschädigungsberechnung entstehen.
Was ist nicht versichert?
Dazu zählen beispielsweise:
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger;
- Luft- und Wasserfahrzeuge.
Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Krieg;
- Kernenergie;
- Schwamm;
- Sturmflut;
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
Wo bin ich versichert?
Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert.
Welche Pflichten habe ich?
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
- Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
- Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.
Wann und wie muss ich bezahlen?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Wie kann ich den Vertrag beenden?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum
Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadensfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.