Innerhalb der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse sind Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen), die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden mitversichert.
Die Entschädigung für Balkonkraftwerke ist (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) je Versicherungsfall auf 3.500 EUR begrenzt.