Wertsachen gelten im Rahmen der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse generell als mitversichert – müssen demzufolge bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Wertsachen im Sinne der Bedingungen zur Hausratversicherung sind:
- Bargeld und Chipkarte
- Urkunden (einschließlich Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren)
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände (Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Sachen aus Silber)
- Antiquitäten (älter als 100 Jahre) mit Ausnahme von Möbelstücken.
Die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen liegt in der Produktlinie Einfach Besser bei 50 Prozent der Versicherungssumme. Im Tarif Einfach Komplett gelten Wertsachen im Rahmen der Gesamtversicherungssumme ohne eine prozentuale Begrenzung als versichert.
Wenn sich Wertsachen der Gruppen 1 bis 3 außerhalb eines Wertschutzschrankes befinden, gelten spezielle Entschädigungsgrenzen:
Bargeld und Geldkarte:
- 3.000 EUR (Einfach Besser)
- 3.500 EUR (Einfach Komplett)
Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere:
- 10.000 EUR (Einfach Besser)
- 20.000 EUR (Einfach Komplett)
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold und Platin:
- 40.000 EUR (Einfach Besser)
- 50.000 EUR (Einfach Komplett)
Beispiel
Herr Mahler möchte seinem Enkelkind zum bestandenen Abitur einen höheren Geldbetrag schenken und hebt am Geldautomaten 5.000 EUR ab und deponiert diese in seinem Wertschutzschrank. Einen Tag, nachdem er das Geld abgehoben hat, wird bei ihm eingebrochen und das Geld entwendet. Herr Mahler bekommt dieses im Rahmen der vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenze von seiner Hausratversicherung erstattet.
Versicherte Wertsachen (Verweis) sind
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte),
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin,
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie nicht in Punkt 3 genannte Sachen
aus Silber, - Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 2 sind Sicherheitsbehältnisse, die
- durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert
oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).