In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
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Der Versicherer ersetzt Mehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
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Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
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Als Urlaubs-/Dienstreise gilt jede privat/geschäftlich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen, höchstens 6 Wochen.
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Mehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
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Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen.