In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Schäden an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei einer Annahmestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgegeben und beim Transport beschädigt werden, gelten in den Produktlinien Einfach Besser und Einfach Komplett bis zur vereinbarten Versicherungssumme als versichert.
Beispiel
Herr Meyer reist mit dem Zug in den Urlaub nach Italien. Da er begeisterter Radfahrer ist und im Urlaub Radtouren machen möchte, gibt er sein Fahrrad bei einer Annahmestelle des Zugunternehmens auf.
In Italien angekommen, erhält er sein Fahrrad mit Beschädigungen an Rahmen und Speichen zurück. Herr Meyer kann jedoch aufatmen, da der Schaden von der Haftpflichtkasse übernommen wird.