Im Rahmen der allgemeinen Bedingungen zur Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (Arbeitszimmer in der Wohnung). Darüber hinaus gelten in den Produktlinien Einfach Besser und Einfach Komplett versicherte Sachen bis zu 20.000 EUR als mitversichert, die sich in rein gewerblich genutzten Räumen befinden, auch wenn diese nicht über die Wohnung
zu betreten sind.
Beispiel
Herr Schuster ist Inhaber eines kleinen Reisebüros, welches sich in einem Nebengebäude auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befindet. Bei einem Leitungswasserschaden werden Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte in diesen Räumlichkeiten beschädigt. Die Haftpflichtkasse erstattet den gesamten entstandenen Schaden in Höhe von 10.000 EUR.