In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Im Schadenfall gelten im Rahmen der Produktlinie Einfach Komplett Leistungen, die im vereinbarten Vertrag nicht eingeschlossen, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen Hausrattarifs am deutschen Markt sind, als mitversichert.
Im Rahmen der Pro-Aktiven Schadenregulierung recherchiert die Haftpflichtkasse im Schadenfall selbst, ob es einen Anbieter gibt, der für das entsprechende Risiko weitergehenden Versicherungsschutz anbietet. Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Beispiel
Familie Müller hat sich endlich den Traum vom Eigenheim erfüllt und möchte in dieses so schnell wie möglich einziehen. Um ihr Ziel zu erreichen, beladen sie täglich ihren PKW mit Mobiliar aus der alten Wohnung, um dieses in ihr neues Zuhause zu bringen. Auf der Fahrt dorthin verursachen sie leider einen kleinen Auffahrunfall, bei dem Teile des Mobiliars beschädigt werden. Ein Transportmittelunfall gilt im Rahmen der Hausrat-Versicherung der Haftpflichtkasse als nicht versichert. Da sich Familie Müller bei der Antragsstellung für die Produktlinie Einfach Komplett entschieden hat, prüft die Haftpflichtkasse für die Familie, ob ein Mitbewerber diese Leistung innerhalb seiner Bedingungen versichert. Sollte dies der Fall sein, wird eine Regulierung nach den Konditionen des Mitbewerbers erfolgen.
1. Merkmale
Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt sind, gelten im Schadenfall – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers – grundsätzlich mitversichert.
Diese Mitversicherung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Versicherer, der den leistungsstärkeren Tarif anbietet, ist in Deutschland zum Betrieb zugelassen.
- Der leistungsstärkere Tarif ist allgemein zugänglich.
- Der Versicherer erhebt für die entsprechenden Leistungen keinen Zusatzbeitrag.
- Die entsprechenden Leistungen sind in ihrer Höhe oder ihrem Umfang nach nicht bei der Haftpflichtkasse versicherbar – auch nicht gegen einen Zusatzbeitrag.
Selbstbeteiligungen entfallen – sofern es sich nicht um eine generell zum Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung handelt. Entschädigungshöchstgrenzen richten sich nach den Summen, die ein anderer aktuell wählbarer Hausrattarif am deutschen Markt bietet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die versicherungsvertraglich als Höchstgrenze vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung (Abschnitt A, § 12 VHB 2016) bleiben unberührt.
2. Pro-Aktive Schadenregulierung
Im Schadenfall recherchiert die Haftpflichtkasse, ob es einen unter 1. Punkt 1 beschriebenen Hausrattarif gibt, welcher für das entsprechende Risiko (weitergehenden) Versicherungsschutz bietet. Verlaufen die Recherchen negativ, d.h. der Haftpflichtkasse ist kein Versicherer mit einem leistungsstärkeren Tarif bekannt, obliegt es dem Versicherungsnehmer, entsprechende Nachweise in Form von Versicherungsvertragsbedingungen zu erbringen.
3. Ausschlüsse
Die Erweiterte Vorsorge gilt nicht für
- Elementargefahren;
- Glasbruch;
- Fahrraddiebstahl;
- Vorsatz;
- berufliche und gewerbliche Risiken;
- Assistance und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen;
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit;
- Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden;
- Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen nach dem Prinzip der unbenannten Gefahren oder der Allgefahrendeckung.