In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
In den Vertragsunterlagen wird der Begriff Sammlung nicht verwendet. Sofern es sich um versicherte Sachen handelt, ist eine Sammlung als Hausrat im Sinne der Bedingungen zu betrachten, so dass bei Antragstellung auch keine besondere Erwähnung notwendig ist.
Die Wertsachen sind bedingungsgemäß klar definiert, so dass nur geprüft werden muss, ob die Sammlung oder einzelne Teile davon unter den Begriff Wertsachen fallen. Wichtig ist, dass diese Werte in der Gesamtversicherungssumme mit berücksichtigt werden.
Beispiel
Frau Holler ist stolze Besitzerin umfangreicher Serien von „Überraschungsei-Figuren“ im Wert von 2.000 EUR. Während ihres Urlaubs wird in ihr Haus eingebrochen. Zum großen Schrecken von Frau Holler wurden – neben anderen Gegenständen – zwei der Ü-Eier-Serien entwendet. Es entstand ein Schaden von 1.500 EUR. Da die entwendeten Figuren normaler Hausrat sind, ist der Schaden versichert.