In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Im Rahmen der Versicherungssumme gelten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen als mitversichert.
Beispiel
Herr Dietrich ist Außendienstmitarbeiter und nimmt seinen Firmen-Laptop, der ihm von seinem Arbeitgeber überlassen wurde und den er ausschließlich zu gewerblichen Zwecken nutzt nach Feierabend immer mit nach Hause. Der Laptop wird bei einem Zimmerbrand beschädigt – und durch die Haftpflichtkasse ersetzt.