In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt für Hausrat in Wochenendhäusern, Ferienhäusern, Landhäusern, Jagdhäusern, Gartenhäusern, Weinberghäusern oder in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:
Abweichend von § 6 VHB 2016 sind nicht versichert:
Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Telefon- und Geldkarten sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbelstücke.
Hausrat in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden.
Abweichend von § 6 VHB 2016 sind nicht versichert: Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Telefon- und Geldkarten sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins.
Hotelkosten bei nicht ständig bewohnter Wohnung.
Abweichend von § 8 Nr. 3 VHB 2016 sind bei nicht ständig bewohnten Wohnungen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung nicht versichert.