In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Im Rahmen des Tarifes Einfach Gut, gilt die Mitversicherung des Diebstahl - Einfachen Diebstahl von Taschen und deren Inhalt bis zu 1.000 EUR als vereinbart, sofern der Versicherungsnehmer oder
die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zum Zeitpunkt des Schadens das 60. Lebensjahr vollendet haben. In den Tarifen Einfach Besser und Komplett verzichtet die Haftpflichtkasse sogar auf eine Altersbegrenzung.
Beispiel
Frau Ludwig ist 49 Jahre alt und geht in die Stadt, um sich neu einzukleiden. Im Gedränge in der Fußgängerzone bemerkt sie nicht, dass ihr die Geldbörse aus der umgehängten Handtasche gestohlen wird. Die Haftpflichtkasse reguliert den entstandenen Schaden (Wiederbeschaffungswert der Geldbörse und Inhalt) in Höhe von 320 EUR.
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In Erweiterung von § 3 VHB 2016 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen einfacher Diebstahl von Hand-, Schulter und ähnlichen Taschen (einschließlich Brieftaschen und Geldbörsen), die unmittelbar am Körper getragen werden, einschließlich dem Inhalt dieser Taschen mitversichert.
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Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass diese nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
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Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.