In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
In einem Bankschließfach eingelagerte versicherte Sachen, sind bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert. Allerdings gehen Entschädigungsansprüche
gegenüber dem Bankinstitut vor (Subsidiärprinzip).
Beispiel
Herr Koch hat in seiner Bank ein Schließfach. In diesem Schließfach befindet sich der Familienschmuck im Wert von 12.000 EUR. Als in der Bank ein Großfeuer ausbricht, wird der Inhalt des Schließfachs zerstört.
Die Bank erstattet Herrn Koch aus ihrer Feuerinhalts-Versicherung pauschal 5.000 EUR. Die Differenz von 7.000 EUR wird ihm durch die Haftpflichtkasse erstattet.