Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif „Hausverwalter“ hinsichtlich der Versehensklausel Folgendes:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023