Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif „Hausverwalter“ für vertragsrelevante Willenserklärungen folgende Bestimmungen:
Die Abgabe von Willenserklärungen zu diesem Vertrag erfolgt, soweit sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023