Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Hausverwalter folgende Regelungen für Schiedsgerichtsverfahren:
Die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren beeinträchtigt den Versicherungsschutz insoweit nicht, als der Versicherungsnehmer der Haftpflichtkasse dessen Einleitung unverzüglich anzeigt und ihr die Mitwirkung an diesem Verfahren ermöglicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023