Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Hausverwalter folgende Regelung hinsichtlich der Versicherungssumme für das Umweltschadensrisiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme):
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden (Umweltschadens-Risiko) beträgt
- EUR pauschal für versicherte Kosten (Abweichungen: siehe Versicherungsschein).
Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023