Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Hausverwalter folgende Regelung für die Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften sowie Konsortien:
Bei der Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften und Konsortien sind, unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen), Ansprüche der Partner der Arbeits- / Liefergemeinschaft / des Konsortiums untereinander sowie Ansprüche gegen die Partner und umgekehrt wegen solcher Schäden, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben, ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023