Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse findet im Tarif "Hausverwalter" folgende Regelung Anwendung für Vermögensschäden, die aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen resultieren:
Mitversichert ist im Rahmen der Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen einschließlich des etwa angestellten Datenschutzbeauftragten wegen Vermögensschäden im Sinne von Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen durch
die Verletzung personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten. Ferner sind nicht versichert Bußen, Strafen sowie Kosten derartiger Verfahren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023