In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe folgendes für Jahresmaximierung:
Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung. Bis zu einer Versicherungssumme von
- EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert. Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung. Bis zu einer Versicherungssumme von
- EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert. Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023