Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif AGG Versicherung die nachfolgenden Regelungen hinsichtlich der Rechte und Pflichten mitversicherter Personen beziehungsweise Tochtergesellschaften; Abtretungsverbot:
- Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen und/oder Tochtergesellschaften des Versicherungsnehmers anwendbar. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den mitversicherten Personen und/oder Tochtergesellschaften des Versicherungsnehmers für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
- Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019