Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif AGG Versicherung folgende Regelung bezüglich des Beitrags bei vorzeitiger Vertragsbeendigung:
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019