Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif AGG Versicherung hinsichtlich des Versicherungsfalls das sogenannte Claims-made-Prinzip.
Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein Anspruch schriftlich erhoben wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019