Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif AGG Versicherung folgende Regelungen hinsichtlich der Zahlung sowie der Konsequenzen verspäteter Zahlungen des ersten oder einmaligen Beitrags:
- Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019