In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein JurCyber Privat folgendes für 1 Leistungsumfang:
- Leistungsbausteine ROLAND Rechtsschutz
Ihrem Vertrag liegen die ROLAND Rechtsschutz-Versicherung-AG Rechtsschutz-Bedingungen (ARB 2021, Stand 10.2020) zugrunde. Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes richtet sich nach den Ziffern 1. und 2. sowie 4 bis 11.8 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ROLAND, Stand 10.2020 und dem Baustein Privat der Besondere Bedingungen für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz (P) mit den Leistungen der Ziffern:
- Straf-Rechtsschutz,
- Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet und
- JurWay Basic (ausschließlich JurLine – telefonische Rechtsberatung).
In dem Baustein P gilt der Familientarif als vereinbart.
- Versicherungsfall
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende – also im versicherten Zeitraum – eingetreten ist.
Soweit keine andere Regelung besteht, der Zeitpunkt, zu dem Sie oder der Gegner erstmalig gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen haben oder verstoßen haben sollen. Zur Bestimmung des Zeitpunktes berücksichtigen wir
(1) alle Tatsachen (d.h. konkrete Sachverhalte im Gegensatz zu Werturteilen), auch wenn sie nur behauptet werden,
(2) die durch Sie vorgetragen werden,
(3) um Ihre Interessenverfolgung zu stützen.
In der Leistungsart JurWay Basic (JurLine) haben Sie ab dem Ereignis, das aufgrund konkreter Lebensumstände das Beratungsbedürfnis erstmals hat entstehen lassen, Versicherungsschutz.
- Leistungsumfang
Sie haben in diesem Baustein Versicherungsschutz für Ihren privaten Lebensbereich (Besondere Bedingungen für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz (P)).
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der für den privaten Lebensbereich in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Andere Leistungsarten aus dem Baustein P finden keine Anwendung:
(1) Ziffer 3.9 Straf-Rechtsschutz der ARB 10.2020: Der Versicherungsschutz umfasst den aktiven Straf-Rechtsschutz für die anwaltliche Tätigkeit im Falle einer Strafanzeige, die Sie wegen Schädigung Ihrer E-Reputation oder Identitätsmissbrauchs erstatten wollen.
(2) Ziffer 3.18 Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet der ARB 10.2020: Für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reaktion auf eine Abmahnung, die Sie als Privatperson wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten haben.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr. Wir erstatten die Kosten für eine Beratung auch dann, wenn der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig wird.
(3) Ziffer 3.21.1 JurWay Basic - JurLine – telefonische Rechtsberatung Für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten (Internetrisiko). Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Diese Rechtsberatung darf nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen.
Für die JurLine (telefonische Rechtsberatung) erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 06154-601 1677.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Leistungsbausteine ROLAND Rechtsschutz
Ihrem Vertrag liegen die ROLAND Rechtsschutz-Versicherung-AG Rechtsschutz-Bedingungen (ARB 2021, Stand 10.2020) zugrunde. Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes richtet sich nach den Ziffern 1. und 2. sowie 4 bis 11.8 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ROLAND, Stand 10.2020 und dem Baustein Privat der Besondere Bedingungen für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz (P) mit den Leistungen der Ziffern:
- Straf-Rechtsschutz,
- Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet und
- JurWay Basic (ausschließlich JurLine – telefonische Rechtsberatung).
In dem Baustein P gilt der Familientarif als vereinbart.
- Versicherungsfall
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende – also im versicherten Zeitraum – eingetreten ist.
Soweit keine andere Regelung besteht, der Zeitpunkt, zu dem Sie oder der Gegner erstmalig gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen haben oder verstoßen haben sollen. Zur Bestimmung des Zeitpunktes berücksichtigen wir
(1) alle Tatsachen (d.h. konkrete Sachverhalte im Gegensatz zu Werturteilen), auch wenn sie nur behauptet werden,
(2) die durch Sie vorgetragen werden,
(3) um Ihre Interessenverfolgung zu stützen.
In der Leistungsart JurWay Basic (JurLine) haben Sie ab dem Ereignis, das aufgrund konkreter Lebensumstände das Beratungsbedürfnis erstmals hat entstehen lassen, Versicherungsschutz.
- Leistungsumfang
Sie haben in diesem Baustein Versicherungsschutz für Ihren privaten Lebensbereich (Besondere Bedingungen für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz (P)).
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der für den privaten Lebensbereich in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Andere Leistungsarten aus dem Baustein P finden keine Anwendung:
(1) Ziffer 3.9 Straf-Rechtsschutz der ARB 10.2020: Der Versicherungsschutz umfasst den aktiven Straf-Rechtsschutz für die anwaltliche Tätigkeit im Falle einer Strafanzeige, die Sie wegen Schädigung Ihrer E-Reputation oder Identitätsmissbrauchs erstatten wollen.
(2) Ziffer 3.18 Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet der ARB 10.2020: Für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reaktion auf eine Abmahnung, die Sie als Privatperson wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten haben.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr. Wir erstatten die Kosten für eine Beratung auch dann, wenn der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig wird.
(3) Ziffer 3.21.1 JurWay Basic - JurLine – telefonische Rechtsberatung Für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten (Internetrisiko). Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Diese Rechtsberatung darf nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen.
Für die JurLine (telefonische Rechtsberatung) erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 06154-601 1677.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025