In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein JurCyber Privat folgendes für 5 Ausschlüsse und Leistungskürzungen:
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
- Wir erbringen keine Leistungen, wenn das Ereignis durch Krieg, Innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnung staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht wurde.
- Sie können von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Ereignisses sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die ohne den Schadeneintritt hätten aufgewendet werden müssen, können wir die Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
- Wir erbringen keine Leistungen nach § 3, Teil 2 für solche Ereignisse, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten waren.
- Versicherungsschutz haben Sie nur, soweit dem aufsichtsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen und nicht die folgenden, auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Maßnahmen entgegenstehen:
• Wirtschaftssanktionen,
• Handelssanktionen,
• Finanzsanktionen oder
• Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Die übrigen Bestimmungen unseres Vertrags sind davon nicht betroffen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
- Nicht versichert sind solche Fälle des Cyber-Mobbings,
- zu denen Sie durch eigene Provokation Anlass gegeben haben. Dieser Ausschluss gilt selbst dann, wenn Sie damit eine vorangegangene Provokation der angreifenden Person erwidert haben;
- durch eine Person, die in Ihrem Haushalt lebt und an Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist;
- als Reaktion auf ein durch Sie begangenes Verbrechen, für das ein rechtskräftiges Urteil vorliegt;
- die durch Äußerungen oder Darstellungen in Printmedien, Fernsehen, Radio, deren elektronischen Ablegern oder elektronischen Presseerzeugnissen verursacht worden sind;
- wenn Sie als Person des öffentlichen Lebens/Interesses betroffen sind;
- in denen es um Schäden geht, die aus dem Cyber-Mobbing entstanden und nicht im Leistungsumfang enthalten sind sowie Folgeschäden;
- die durch Sie selbst verursacht wurden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
- Wir erbringen keine Leistungen, wenn das Ereignis durch Krieg, Innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnung staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht wurde.
- Sie können von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Ereignisses sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die ohne den Schadeneintritt hätten aufgewendet werden müssen, können wir die Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
- Wir erbringen keine Leistungen nach § 3, Teil 2 für solche Ereignisse, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten waren.
- Versicherungsschutz haben Sie nur, soweit dem aufsichtsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen und nicht die folgenden, auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Maßnahmen entgegenstehen:
• Wirtschaftssanktionen,
• Handelssanktionen,
• Finanzsanktionen oder
• Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Die übrigen Bestimmungen unseres Vertrags sind davon nicht betroffen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
- Nicht versichert sind solche Fälle des Cyber-Mobbings,
- zu denen Sie durch eigene Provokation Anlass gegeben haben. Dieser Ausschluss gilt selbst dann, wenn Sie damit eine vorangegangene Provokation der angreifenden Person erwidert haben;
- durch eine Person, die in Ihrem Haushalt lebt und an Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist;
- als Reaktion auf ein durch Sie begangenes Verbrechen, für das ein rechtskräftiges Urteil vorliegt;
- die durch Äußerungen oder Darstellungen in Printmedien, Fernsehen, Radio, deren elektronischen Ablegern oder elektronischen Presseerzeugnissen verursacht worden sind;
- wenn Sie als Person des öffentlichen Lebens/Interesses betroffen sind;
- in denen es um Schäden geht, die aus dem Cyber-Mobbing entstanden und nicht im Leistungsumfang enthalten sind sowie Folgeschäden;
- die durch Sie selbst verursacht wurden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025