In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat folgendes für Was gilt als Versicherungsfall?:
Im StrafrechtPlus Privat gilt als Versicherungsfall:
(1) in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es behördlich als solches verfügt wird. Versicherungsschutz besteht auch für vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags eingetretene Vorfälle, soweit ihretwegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
(2) in Disziplinar- und Standesverfahren die Einleitung eines disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahrens gegen Sie.
Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere versicherte Personen ermittelt oder werden in demselben Ermittlungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mehrere Versicherte zur Zeugenaussage aufgefordert, handelt es sich um denselben und nicht um jeweils einen neuen Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Im StrafrechtPlus Privat gilt als Versicherungsfall:
(1) in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es behördlich als solches verfügt wird. Versicherungsschutz besteht auch für vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags eingetretene Vorfälle, soweit ihretwegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
(2) in Disziplinar- und Standesverfahren die Einleitung eines disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahrens gegen Sie.
Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere versicherte Personen ermittelt oder werden in demselben Ermittlungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mehrere Versicherte zur Zeugenaussage aufgefordert, handelt es sich um denselben und nicht um jeweils einen neuen Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025