In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat folgendes für Versicherte Personen, Vertragsgrundlagen:
- Versicherte Personen sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Privathaftpflichtversicherung sind.
- Dieser Rechtsschutz-Baustein kann nicht allein versichert werden, der Abschluss oder das Bestehen der Privathaftpflicht-Versicherung ist unabdingbar.
- Der Versicherungsschutz im Rechtsschutz-Baustein beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt für die Dauer von mindestens einem Jahr mit jährlicher Verlängerung. Er endet spätestens mit der Aufhebung der Privathaftpflicht-Versicherung.
- Vertragsgrundlage für diesen Rechtsschutz-Baustein sind diese Zusatzbedingungen für die Rechtsschutzversicherung StrafrechtPlus Privat sowie zugrunde liegenden Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV Einfach Gut/Besser/Komplett), wenn in den Zusatzbedingungen keine anderslautenden Inhalte aufgeführt sind, sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
- Das Recht auf Kündigung steht unter Einhaltung der Frist nach (B2-1.2 AVB) sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Versicherte Personen sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Privathaftpflichtversicherung sind.
- Dieser Rechtsschutz-Baustein kann nicht allein versichert werden, der Abschluss oder das Bestehen der Privathaftpflicht-Versicherung ist unabdingbar.
- Der Versicherungsschutz im Rechtsschutz-Baustein beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt für die Dauer von mindestens einem Jahr mit jährlicher Verlängerung. Er endet spätestens mit der Aufhebung der Privathaftpflicht-Versicherung.
- Vertragsgrundlage für diesen Rechtsschutz-Baustein sind diese Zusatzbedingungen für die Rechtsschutzversicherung StrafrechtPlus Privat sowie zugrunde liegenden Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV Einfach Gut/Besser/Komplett), wenn in den Zusatzbedingungen keine anderslautenden Inhalte aufgeführt sind, sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
- Das Recht auf Kündigung steht unter Einhaltung der Frist nach (B2-1.2 AVB) sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025