In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat folgendes für In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert? (Leistungsarten):
Der Versicherungsschutz beinhaltet folgende Leistungsarten:
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten. Standesrecht: berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten.)
- Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. Versicherungsschutz besteht sowohl für den Vorwurf eines Vergehens als auch eines Verbrechens. Voraussetzung ist,
(1) dass es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt
und
(2) dass Sie außerdem selbst betroffen sind oder sich vorab damit einverstanden erklärt haben, dass eine mitversicherte Person den Rechtsschutz in Anspruch nimmt. Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Ihnen vorgeworfene Delikt vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben. Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen. Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert. Bei Ordnungswidrigkeiten
- (Bußgeldverfahren) besteht auch für vorsätzliches Handeln Versicherungsschutz.
(1) er erarbeitet für Sie ein Gutachten.
- Leistungsumfang im Ausland
Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherungsschutz beinhaltet folgende Leistungsarten:
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten. Standesrecht: berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten.)
- Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. Versicherungsschutz besteht sowohl für den Vorwurf eines Vergehens als auch eines Verbrechens. Voraussetzung ist,
(1) dass es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt
und
(2) dass Sie außerdem selbst betroffen sind oder sich vorab damit einverstanden erklärt haben, dass eine mitversicherte Person den Rechtsschutz in Anspruch nimmt. Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Ihnen vorgeworfene Delikt vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben. Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen. Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert. Bei Ordnungswidrigkeiten
- (Bußgeldverfahren) besteht auch für vorsätzliches Handeln Versicherungsschutz.
(1) er erarbeitet für Sie ein Gutachten.
- Leistungsumfang im Ausland
Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025