In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen):
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
- aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
- aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025