In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein JurCyber Privat folgendes für 1 Versicherungsfall und Schadenmeldung; versicherte Personen; versicherte Objekte des Schutzbrief-Leistungsbausteins:
- Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs auf Versicherungs-/Beistandsleistungen durch ROLAND Schutzbrief gemäß § 3, Teil 2 gegeben sind.
ROLAND Schutzbrief möchte, dass die versicherte Person in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen nach § 3, Teil 2, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND Schutzbrief erfolgt (Obliegenheit). Sie erreichen uns über die Telefonnummer 06154-601 1677. ROLAND Schutzbrief ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar. ROLAND Schutzbrief hilft Ihnen sofort weiter. Ruft die versicherte Person im Schadenfall vorsätzlich nicht das Notfall-Telefon an, ist ROLAND Schutzbrief von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist ROLAND Schutzbrief berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Verschuldens der versicherten Person entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist ROLAND Schutzbrief jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von ROLAND Schutzbrief ursächlich ist.
- Versicherungs-/ Beistandsleistungen des ROLAND WebSecure gemäß § 3, Teil 2 stehen Ihnen sowie den mit Ihnen in ständiger häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu. Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Versicherungsschutz besteht für Ihre privat gespeicherten Daten auf Personal Computern (PC), Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones sowie für Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs auf Versicherungs-/Beistandsleistungen durch ROLAND Schutzbrief gemäß § 3, Teil 2 gegeben sind.
ROLAND Schutzbrief möchte, dass die versicherte Person in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen nach § 3, Teil 2, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND Schutzbrief erfolgt (Obliegenheit). Sie erreichen uns über die Telefonnummer 06154-601 1677. ROLAND Schutzbrief ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar. ROLAND Schutzbrief hilft Ihnen sofort weiter. Ruft die versicherte Person im Schadenfall vorsätzlich nicht das Notfall-Telefon an, ist ROLAND Schutzbrief von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist ROLAND Schutzbrief berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Verschuldens der versicherten Person entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist ROLAND Schutzbrief jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von ROLAND Schutzbrief ursächlich ist.
- Versicherungs-/ Beistandsleistungen des ROLAND WebSecure gemäß § 3, Teil 2 stehen Ihnen sowie den mit Ihnen in ständiger häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu. Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Versicherungsschutz besteht für Ihre privat gespeicherten Daten auf Personal Computern (PC), Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones sowie für Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025