In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat folgendes für Änderung wesentlicher Umstände der Beitragsfestsetzung:
- Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an diesen höheren Beitrag verlangen. Denn damit sichern wir eine höhere Gefahr ab. (Beispiel: Sie haben ein Auto bei uns versichert und schaffen sich jetzt zusätzlich ein Motorrad an.)
- Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen. In folgenden Fällen können Sie den Versicherungs-Vertrag in Textform (das heißt per Brief, Fax oder E-Mail, aber nicht mündlich oder telefonisch) kündigen:
(1) Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als zehn Prozent oder
(2) wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
- Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
- Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungs-Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform (das heißt per Brief, Fax, E-Mail, aber nicht mündlich oder telefonisch) kündigen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. („Grob fahrlässiges Verhalten“ bedeutet: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
(1) Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
(2) Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben.
(3) Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren.
- Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. („Grob fahrlässiges Verhalten“ bedeutet: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungsschutz:
(1) Sie weisen nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat.
(2) Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen, und wir haben nicht gekündigt.
Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn
(1) die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde, oder
(2) ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Risikoträger:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherung-AG,
Deutz-Kalker-Str. 46, 50679 Köln
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an diesen höheren Beitrag verlangen. Denn damit sichern wir eine höhere Gefahr ab. (Beispiel: Sie haben ein Auto bei uns versichert und schaffen sich jetzt zusätzlich ein Motorrad an.)
- Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen. In folgenden Fällen können Sie den Versicherungs-Vertrag in Textform (das heißt per Brief, Fax oder E-Mail, aber nicht mündlich oder telefonisch) kündigen:
(1) Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als zehn Prozent oder
(2) wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
- Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
- Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungs-Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform (das heißt per Brief, Fax, E-Mail, aber nicht mündlich oder telefonisch) kündigen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. („Grob fahrlässiges Verhalten“ bedeutet: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
(1) Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
(2) Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben.
(3) Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren.
- Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. („Grob fahrlässiges Verhalten“ bedeutet: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungsschutz:
(1) Sie weisen nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat.
(2) Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen, und wir haben nicht gekündigt.
Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn
(1) die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde, oder
(2) ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Risikoträger:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherung-AG,
Deutz-Kalker-Str. 46, 50679 Köln
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025