In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Fortsetzung der Privathaftpflicht-Versicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers:
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt
für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder
unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch einen der vorgenannten Personen eingelöst, so wird diese Versicherungsnehmer.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt
für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder
unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch einen der vorgenannten Personen eingelöst, so wird diese Versicherungsnehmer.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025