In der Immobilienhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich des Beitrags bei vorzeitiger Vertragsbeendigung:
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024