In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Reha folgendes für Wie lange und in welcher Höhe erhalten Sie unsere Leistungen? Wie wirken sich Zahlungen anderer Leistungsträger aus?:
- Leistungsdauer
Die Leistungen nach Ziffer 2.2 und 3 erbringen wir längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
- Kostenübernahme
Für die Leistungen nach Ziffer 3.1 bis 3.3 gilt Folgendes:
Die Kosten für
• Sach- und / oder Behandlungskosten
• Rehabilitationsmaßnahmen
übernehmen wir bis zu einer Höhe von 10.000 EUR. Die Verteilung des Gesamtbetrages auf die einzelnen Leistungen erfolgt entsprechend der Empfehlung des Reha-Managers.
- Zahlungen anderer Leistungsträger
Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen nach Ziffer 3.1 bis 3.3 tragen wir, soweit sie nicht von anderen Leistungsträgern, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, übernommen werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019
- Leistungsdauer
Die Leistungen nach Ziffer 2.2 und 3 erbringen wir längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
- Kostenübernahme
Für die Leistungen nach Ziffer 3.1 bis 3.3 gilt Folgendes:
Die Kosten für
• Sach- und / oder Behandlungskosten
• Rehabilitationsmaßnahmen
übernehmen wir bis zu einer Höhe von 10.000 EUR. Die Verteilung des Gesamtbetrages auf die einzelnen Leistungen erfolgt entsprechend der Empfehlung des Reha-Managers.
- Zahlungen anderer Leistungsträger
Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen nach Ziffer 3.1 bis 3.3 tragen wir, soweit sie nicht von anderen Leistungsträgern, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, übernommen werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019