In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Erweiterung des Versicherungsschutzes:
Die Absätze 12.1. bis 12.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
- Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Absätze 12.1. bis 12.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
- Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025