In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Hilfe Paket folgendes für Dauer der Leistung:
Die Leistungen werden für die Dauer der Hilfebedürftigkeit erbracht, längstens jedoch für 6 Monate nach dem Unfallereignis oder der Entlassung aus der vollstationären Erstbehandlung. Für die Organisation von Vermittlungsleistungen oder die Leistungen für Familienangehörige gemäß Ziffer 4 entsteht der Anspruch bereits mit Eintritt des Unfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Leistungen werden für die Dauer der Hilfebedürftigkeit erbracht, längstens jedoch für 6 Monate nach dem Unfallereignis oder der Entlassung aus der vollstationären Erstbehandlung. Für die Organisation von Vermittlungsleistungen oder die Leistungen für Familienangehörige gemäß Ziffer 4 entsteht der Anspruch bereits mit Eintritt des Unfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025