In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Hilfe Paket folgendes für Familien-Hilfe:
- Leistungen für Familienangehörige der versicherten Person
Nachfolgende Leistungen, die unter 3.1 beschrieben sind, werden auch für Ehe-/Lebenspartner und Verwandte 1. Grades (Eltern und Kinder) der versicherten Personen für bis zu 4 Wochen erbracht, sofern diese Personen mit der versicherten Person in häuslicher Wohngemeinschaft zusammenleben und bis zum Unfall von dieser wegen Minderjährigkeit oder nachgewiesener Pflegebedürftigkeit versorgt wurden:
Menüservice
Wohnungsreinigung
Besorgungen und Einkäufe
Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
- Kinder-Assistance
Bei Bedarf erhält die versicherte Person resp. deren minderjährige Kinder für bis zu 4 Wochen eine Betreuung. Diese umfasst die Kinderbetreuung einschließlich der Freizeitgestaltung, Hausaufgabenbetreuung (nur in Grundschule), Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim An- und Auskleiden und die Unterstützung bei der Körperpflege (nichtmedizinischer Art).
Diese Leistungen werden bis zu 8 Stunden täglich, bis zu 4 Wochen, erbracht. In Notfällen bis zu 24 Stunden am Tag. Als Notfall gelten Situationen innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Versicherungsfalles, in denen für die notwendige Betreuung und Versorgung der minderjährigen Kinder (auch Pflegekinder) niemand zur Verfügung steht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Leistungen für Familienangehörige der versicherten Person
Nachfolgende Leistungen, die unter 3.1 beschrieben sind, werden auch für Ehe-/Lebenspartner und Verwandte 1. Grades (Eltern und Kinder) der versicherten Personen für bis zu 4 Wochen erbracht, sofern diese Personen mit der versicherten Person in häuslicher Wohngemeinschaft zusammenleben und bis zum Unfall von dieser wegen Minderjährigkeit oder nachgewiesener Pflegebedürftigkeit versorgt wurden:
Menüservice
Wohnungsreinigung
Besorgungen und Einkäufe
Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
- Kinder-Assistance
Bei Bedarf erhält die versicherte Person resp. deren minderjährige Kinder für bis zu 4 Wochen eine Betreuung. Diese umfasst die Kinderbetreuung einschließlich der Freizeitgestaltung, Hausaufgabenbetreuung (nur in Grundschule), Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim An- und Auskleiden und die Unterstützung bei der Körperpflege (nichtmedizinischer Art).
Diese Leistungen werden bis zu 8 Stunden täglich, bis zu 4 Wochen, erbracht. In Notfällen bis zu 24 Stunden am Tag. Als Notfall gelten Situationen innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Versicherungsfalles, in denen für die notwendige Betreuung und Versorgung der minderjährigen Kinder (auch Pflegekinder) niemand zur Verfügung steht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025