In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallfolge:
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Als Unfallfolge gelten Herzinfarkte und Schlaganfälle, welche innerhalb einer Stunde nach dem Unfall auftreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Als Unfallfolge gelten Herzinfarkte und Schlaganfälle, welche innerhalb einer Stunde nach dem Unfall auftreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025