In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Entführung, Geiselnahme oder Raubüberfall:
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Als Unfallereignis gilt auch das infolge einer Entführung oder Geiselnahme unsachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamentenentzug. In diesem Fall verzichten wir auch auf eine Anrechnung einer Mitwirkung von Krankheiten gemäß Ziffer 3 AUB 2014.
Wird die versicherte Person Opfer eines Raubüberfalls mit Körperverletzung oder einer Geiselnahme, leisten wir einmalig einen Betrag von 3.000 EUR. Der Raubüberfall oder die Geiselnahme muss bei der Polizei als strafbare Handlung angezeigt und dort protokolliert sein. Die Körperverletzung, die durch den Raubüberfall entstanden ist, muss eine Leistung gemäß Ziffer 2 AUB 2014 ausgelöst haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Als Unfallereignis gilt auch das infolge einer Entführung oder Geiselnahme unsachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamentenentzug. In diesem Fall verzichten wir auch auf eine Anrechnung einer Mitwirkung von Krankheiten gemäß Ziffer 3 AUB 2014.
Wird die versicherte Person Opfer eines Raubüberfalls mit Körperverletzung oder einer Geiselnahme, leisten wir einmalig einen Betrag von 3.000 EUR. Der Raubüberfall oder die Geiselnahme muss bei der Polizei als strafbare Handlung angezeigt und dort protokolliert sein. Die Körperverletzung, die durch den Raubüberfall entstanden ist, muss eine Leistung gemäß Ziffer 2 AUB 2014 ausgelöst haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025