In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Komageld:
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), zahlen wir das Komageld
innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes und Genesungsgeldes, mindestens jedoch in Höhe von 30 EUR
für jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Person in einem Koma befindet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), zahlen wir das Komageld
innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes und Genesungsgeldes, mindestens jedoch in Höhe von 30 EUR
für jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Person in einem Koma befindet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025